11. August 2023

Mecklenburg-Vorpommern: Ausreisepflichtige Asylanten werden zu 90 Prozent geduldet
Bildmontage: Tim Reckmann / ccnull.de

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Großteil der untergebrachten Asylanten ausreisepflichtig. Dennoch werden 90 Prozent von ihnen aus fadenscheinigen Gründen offiziell geduldet. Die Landesregierung unterstützt damit aktiv den Bevölkerungsaustausch: Ersetzungsmigranten zuerst, Deutsche zuletzt, lautet das Motto.

Durch die Anfrage eines AfD-Abgeordneten im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist folgendes ersichtlich geworden: Zum Stichtag 31. Mai 2023 hielten sich insgesamt 4.689 ausreisepflichtige Asylanten im Bundesland auf. 4.109 dieser Ausländer besitzen eine offizielle staatliche Duldung. Das sind 87,6 Prozent aller Ausreispflichtigen. Insgesamt befinden sich 7.521 Asylanten mit laufendem Asylverfahren in Mecklenburg-Vorpommern.

Dokumente fehlen, Asylanten bleiben

Die Duldungsgründe sind äußerst fadenscheinig. So werden 1.166 (28,4 Prozent) dieser 4.109 geduldeten Asylanten ganz einfach wegen fehlender Reisedokumente geduldet. 749 (18,2 Prozent) der „Goldstücke“ werden aufgrund ungeklärter Identität im Land behalten. Der Staat duldet also Migranten, deren genaue Herkunft und persönlicher Hintergrund völlig unklar sind. Ein Einfallstor: Asylanten vernichten deshalb gezielt ihre Reisedokumente, um eine Abschiebung aus EU-Ländern zu verhindern. Dass mit der Duldung dieser Praxis Messermigranten, „Sexualfachkräften“ und sogar Terroristen Tür und Tor geöffnet ist, wird einfach hingenommen. Die Deutschen, die ihnen ausgesetzt sind, stehen an letzter Stelle.

Fadenscheinige Begründungen

Ein weiterer großer Teil der ausreisepflichtigen Asylanten wird „aus sonstigen Gründen“ nach dem Aufenthaltsgesetz geduldet: 1.543 Ausländer (37,6 Prozent). Die konkreten Gründe werden nicht benannt. Es ist davon auszugehen, dass schleierhafte Begründungen den Behörden ausreichen, um die Ersetzungsmigranten im „besten Deutschland aller Zeiten“ einzuquartieren. Jeweils mehr als 100 Asylanten dürfen aufgrund „familiärer Bindungen“, „medizinischer“ Gründe, oder wegen eines Asylfolgeantrags bleiben. In den restlichen Fällen spielt man mit den Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes.

580 werden nicht abgeschoben

Insgesamt halten sich 4.689 ausreisepflichtige Ersetzungsmigranten in Mecklenburg-Vorpommern auf. Was mit den 580 Ausländern, die keine offizielle Duldung genießen, passiert, ist nicht geklärt. Abgeschoben werden sie jedenfalls nicht – sonst wären sie schließlich nicht in der Statistik. Die meisten geduldeten Asylanten (1.724; 36,8 Prozent) sind Syrer. Die zweitgrößte Gruppe stellen Afghanen mit 1.566 Personen (33,4 Prozent). „Türken“ sind mit einer Zahl von 806 (17,2 Prozent) bereits an dritter Stelle. Dicht gefolgt von Irakern und Iranern. Die überwiegende Mehrheit stellen also, man konnte es ahnen, afroarabische Ersetzungsmigranten.

Unzeitgemäßes Asylrecht

Der Zustand in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Miniaturbeispiel für die bundesweite Entwicklung in Deutschland. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 18.000 Aufenthaltstitel an bis dato illegale Migranten vergeben. Die Identität der meisten „Fachkräfte“ ist ungeklärt. Dennoch werden sie in Deutschland behalten und nicht abgeschoben. Das derzeitige Asylrecht ist völlig unzeitgemäß. Die bisherigen Massenmigrationswellen im 21. Jahrhundert haben das längst bewiesen. Migranten aus aller Welt nutzen die großzügige Rechtslage aus, um nicht mehr aus Europa abgeschoben werden zu können. Das Asylrecht muss daher ausgesetzt werden. Anstatt Duldung und Aufnahme braucht es eine konsequente Politik der Remigration.

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